Beiträge und Gebühren
Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr, wie in der aktuell Geschäftsordnung geregelt und vor Ort ausgehängt.
Ordentliche Mitgliedschaft |
mögliche Beitragsreduzierung durch Arbeitsleistung |
Fördermitgliedschaft | |
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Erwachsene | 160 Euro | ≤ 80 Euro | nach Ihrer persönlichen Vorgabe |
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre | 40 Euro | – | |
Familie (2 Erw. + eigene Kinder bis 18 Jahre) | 240 Euro | ≤ 80 Euro | |
Paare verheiratet/nicht verheiratet | 280 Euro | ≤ 80 Euro | |
Schüler (≥ 18 Jahre) / Azubis / Rentner / Behinderte / Studierende / ALG-II-Empfänger | 120 Euro | – | |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 50 Euro für Erwachsene, 20 Euro für Kinder / Jugendliche |
Mit dem ersten Mitgliedsbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
Diese beträgt für jede erwachsene Person 50,00 €, für jedes Kind/Jugendlicher 20,00 €.
Beitragsreduzierung durch Arbeitsleistung
Volljährige Mitglieder, Familien und Paare können sich durch Arbeitsleistung für die Gemeinschaft im darauffolgenden Jahr eine Beitragsreduzierung bis nun maximal 80,00 € sichern. Anrechenbar sind bis zu 10 Arbeitsstunden jährlich.
Partnerschaften in eheähnlichen Verhältnissen werden bei der Beitragsberechnung auf Antrag Ehepaaren gleichgestellt. Voraussetzung: Partner nutzen gemeinsam die gleiche Wohnung und ein gemeinsames Konto.
Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zählen zu den Erwachsenen. Ggf. kommt jedoch eine Ermäßigung für Schüler, Auszubildende oder Studenten in Betracht.
Schüler (≥ 18 Jahre) / Auszubildende (≥ 18 Jahre) / Studenten (≥ 18 Jahre) / Rentner / Behinderte / ALG II-Empfänger erhalten auf Antrag und bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung eine Beitragsermäßigung von 20 Euro jährlich. Die Zugehörigkeit zu diesen Personengruppen ist jährlich bis zum 30. November an den Vorstand nachzuweisen. Der Eingang wird bestätigt.
Downloads
- Satzung des TFBS München e.V.
- Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft bei TFBS München e.V.
- Schießordnung des TFBS München e.V.
- Geschäftsordnung des TFBS München e.V.
- Datenschutzordnung des TFBS München e.V.
- Informationspflicht nach §13 DSGVO
- Nachweiszettel für Arbeits-/Gemeinschaftsstunden
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