Mitgliedschaft

Beiträge und Gebühren

Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr, wie in der aktuell Geschäftsordnung geregelt und vor Ort ausgehängt.

Ordentliche
Mitgliedschaft
mögliche Beitragsreduzierung
durch Arbeitsleistung
Fördermitgliedschaft
Erwachsene 160 Euro ≤ 80 Euro nach Ihrer persönlichen Vorgabe
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre 40 Euro
Familie (2 Erw. + eigene Kinder bis 18 Jahre) 240 Euro ≤ 80 Euro
Paare verheiratet/nicht verheiratet 280 Euro ≤ 80 Euro
Schüler (≥ 18 Jahre) / Azubis / Rentner / Behinderte / Studierende / ALG-II-Empfänger 120 Euro
Aufnahmegebühr (einmalig) 50 Euro für Erwachsene, 20 Euro für Kinder / Jugendliche

Mit dem ersten Mitgliedsbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
Diese beträgt für jede erwachsene Person 50,00 €, für jedes Kind/Jugendlicher 20,00 €.

Beitragsreduzierung durch Arbeitsleistung
Volljährige Mitglieder, Familien und Paare können sich durch Arbeitsleistung für die Gemeinschaft im darauffolgenden Jahr eine Beitragsreduzierung bis nun maximal 80,00 € sichern. Anrechenbar sind bis zu 10 Arbeitsstunden jährlich.

Partnerschaften in eheähnlichen Verhältnissen werden bei der Beitragsberechnung auf Antrag Ehepaaren gleichgestellt. Voraussetzung: Partner nutzen gemeinsam die gleiche Wohnung und ein gemeinsames Konto.

Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zählen zu den Erwachsenen. Ggf. kommt jedoch eine Ermäßigung für Schüler, Auszubildende oder Studenten in Betracht.

Schüler (≥ 18 Jahre) / Auszubildende (≥ 18 Jahre) / Studenten (≥ 18 Jahre) / Rentner / Behinderte / ALG II-Empfänger erhalten auf Antrag und bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung eine Beitragsermäßigung von 20 Euro jährlich. Die Zugehörigkeit zu diesen Personengruppen ist jährlich bis zum 30. November an den Vorstand nachzuweisen. Der Eingang wird bestätigt.

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