Ich habe mich als „aktives“ Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 80,00 € angemeldet. Warum muss ich nun einen „Passiv-Beitrag“ von 120,00 € bezahlen? Warum gibt es für mich eine Beitragserhöhung von 80,00 € auf nun 120.00 € Jahresbeitrag?
Die Unterscheidung zwischen „Aktiv“ und „Passiv“ gibt es nicht mehr. Wir haben Dir bisher nur 80,00 € in Rechnung gestellt, da Du damals als „aktives Mitglied“ zugesagt hast 10 Arbeitsstunden zu leisten. Tatsächlich hast Du jedoch überhaupt keine (oder nur anteilige) Arbeitsstunden erbracht. Bisher haben wir auf eine für diesen Fall eigentlich fällige „Nacherhebung“ verzichtet. Nun wird der Grundbeitrag eines „ordentlichen Mitglieds“ von 120,00 € erhoben. Schüler/Auszubildende/Studenten über 18 Jahre/Rentner/Behinderte erhalten bei einer Vorlage der entsprechenden Bestätigung darauf eine Vergünstigung von 20,00 € jährlich. Je nach Anzahl Deiner eingebrachten Arbeitsstunden wird dieser Grundeitrag bis maximal 40.00 € reduziert. Die Gutschrift wird in der Beitragsrechnung entsprechend ausgewiesen. Anrechenbar sind bis zu 10 Arbeitsstunden jährlich. Die angesprochene „Beitragserhöhung“ hat damit nicht stattgefunden. Du „erarbeitest“ Dir den fälligen Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Höhe selbständig und eigenverantwortlich.
Ich kann diesen Herbst nicht zum Arbeitseinsatz kommen weil ich anderweitige Verpflichtungen habe. Außerdem soll es schlechtes Wetter geben. Das macht doch sicher nichts, oder?
Die Möglichkeiten Gemeinschaftsstunden einzubringen sind nicht nur auf die Arbeits-wochenenden im Herbst begrenzt. Wenn Du auch sonst im ganzen Jahr keine andere Möglichkeit gefunden hast, musst Du leider im nächsten Jahr auf den Bonus einer sonst möglichen Beitragsreduzierung verzichten.
Ich bin Student/Schüler (volljährig) und habe vergessen eine entsprechende Bescheinigung fristgerecht bis 30.11. vorzulegen. Lässt sich da noch was machen?
Ich bin Student/Schüler (volljährig) und habe vergessen eine entsprechende Bescheinigung fristgerecht bis 30.11. vorzulegen. Lässt sich da noch was machen?
Ich habe vergessen fristgerecht bis 31.12 des Jahres meine(n) Frondienstzettel abzugeben. Geht das jetzt auch noch nachträglich und wird dann meine schon erhaltene Beitragsrechnung wieder reduziert?
Leider Nein. Die Frist ist verbindlich. Du musst daher in diesem Jahr leider auf eine diesbezügliche Reduzierung des Mitgliedsbeitrages verzichten.
Ich bin heuer volljährig geworden. Gilt für mich noch die günstige Familienmitgliedschaft?
Leider Nein. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zählen zu den Erwachsenen. Ggf. kommt jedoch eine Ermäßigung für Schüler, Auszubildende oder Studenten in Betracht. Dafür ist jedoch ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Ich bin erst seit einem halben Jahr Mitglied. Muss ich trotzdem 10 Arbeitsstunden leisten?
„Müssen“ gibt es bei uns im Verein nicht. Du kannst Dich im laufenden Jahr mit bis zu 10 Gemeinschaftsstunden einbringen und Dir so für das nächste Jahr den entsprechenden (auch anteiligen) Bonus zur Beitragsreduzierung sichern.
Kann ich auch für meine anderen Familienmitglieder anrechenbare Arbeitsstunden einbringen damit wir dadurch einen Beitragsnachlass in der Familienmitgliedschaft erhalten?
Ja. In einer Familienmitgliedschaft kann jeder auch für die anderen Familienmitglieder anrechenbare Arbeitsstunden leisten.
Ich bin in nächster Zeit für mehrere Monate im Ausland. Ist es möglich die kommende Jahresgebühr nur anteilig für die Zeit, die ich da bin, zu zahlen?
Ich habe den Parcours heuer nur ganz selten genutzt, bekomme ich einen Beitragsnachlass?
Ich mache von der Uni aus ein Auslandssemester und bin voraussichtlich erst Ende März wieder in München. Kann man vielleicht die Mitgliedschaft im TFBS bis dahin irgendwie einfrieren?
Leider Nein. Wir stellen Dir unseren Parcours ganzjährig zur Verfügung und haben auch die Beitragsgebühr so kalkuliert. Grundlage der Beitragsordnung ist ein ganzjährig möglicher Trainingsbetrieb. Eine teilweise Reduzierung ist daher nicht möglich.
Muss ich den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen, wenn ich während des Jahres Mitglied werde?
Nein. Im Eintrittsjahr ist nur der anteilige Mitgliedsbeitrag für die verbleibenden Monate und die Aufnahmegebühr fällig.
Ich kündige mit sofortiger Wirkung. Bekomme ich jetzt eine Beitragsrückerstattung?
Leider Nein. Bei Vereinsaustritt vor dem 31.12. des laufenden Kalenderjahres erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Ich habe zwar die Kündigungsfrist versäumt, bin aber trotzdem nicht bereit nächstes Jahr nochmals einen Beitrag zu bezahlen.
Die Kündigungsfrist ist in der Satzung festgeschrieben. und gilt auch für Dich. Wir müssen daher auf die Bezahlung des entsprechenden Beitrages bestehen.
Wie oft muss ich zum Training kommen? Muss ich gemeinsam mit anderen Mitgliedern schießen?
„Müssen“ gibt es bei uns nicht (außer beim Beitrag zahlen). Du kannst unseren Parcours nutzen wann immer er geöffnet ist und Du Zeit und Lust zum Bogenschießen hast. Ob alleine oder gemeinsam bleibt alleine Dir überlassen.
Kann ich auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten auf dem Parcours schießen?
In dem mit der Stadt München geschlossenen Nutzungsvertrag wurde vereinbart, dass wir während dem Schießbetrieb eine verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort haben müssen. Daher ist der Zutritt nur in Anwesenheit eines Range Captains möglich.
Darf mein Kind nur beim Kinder-, bzw. Jugendtraining den Übungsplatz benutzen?
Nein, der Platz steht ALLEN Mitgliedern während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Kinder können unter Aufsicht des Range Captains schießen; ab Bogenführerschein Stufe Silber dürfen sie die Übungsplätze auch ohne dessen direkte Aufsicht benutzen. In jedem Fall muss aber ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Minderjährige dürfen den Parcours nur in Begleitung eines erfahrenen Schützen benutzen.
Bietet der TFBS auch Kurse und Events für Nichtmitglieder bzw. Gäste an?
Leider ist es uns NICHT möglich Aktivitäten für Nichtmitglieder anzubieten, wie z.B. Probetermine/Schnupperschießen, Kurse und Unterrichtsstunden für Gruppen oder Einzelpersonen, Firmenevents, Betriebsausflüge, Bogenschießen anläßlich von privaten Feierlichkeiten, Junggesellenabschiede, Kindergeburtstage etc. Als Gastschützen sind uns Nichtmitglieder zu den regulären Öffnungszeiten herzlich willkommen.