Wir freuen uns auf neue Mitglieder und Bogen- bzw. Blasrohrsport-Interessierte!
Beiträge und Gebühren
Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr, wie in der aktuell Geschäftsordnung geregelt und vor Ort ausgehängt.
Ordentliche Mitgliedschaft |
mögliche Beitragsreduzierung durch Arbeitsleistung |
Fördermitgliedschaft | |
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Erwachsene | 160 € | ≤ 80 € | nach Ihrer persönlichen Vorgabe |
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre | 40 € | – | |
Familie (2 Erw. + eigene Kinder bis 18 Jahre) | 240 € | ≤ 80 € | |
Paare verheiratet/nicht verheiratet | 280 € | ≤ 80 € | |
Schüler (≥ 18 Jahre) / Azubis / Rentner / Behinderte / Studierende / ALG-II-Empfänger | 120 € | – | |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 50 € für Erwachsene, 20 € für Kinder / Jugendliche |
Aufnahmegebühr
Mit dem ersten Mitgliedsbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
Diese beträgt für jede erwachsene Person 50 €, für Kinder und Jugendliche 20 €.
Scheibengeld
Mitglieder zahlen pro Nutzungstag ein Scheibengeld von 1 €.
Während des offiziellen Kinder- & Jugendtrainings entfällt das Scheibengeld für Kinder und Jugendliche.
Beitragsreduzierung durch Arbeitsleistung
Volljährige Mitglieder, Familien und Paare können sich durch Arbeitsleistung für die Gemeinschaft im darauffolgenden Jahr eine Beitragsreduzierung bis nun maximal 80 € sichern. Anrechenbar sind bis zu 10 Arbeitsstunden jährlich.
Partnerschaften in eheähnlichen Verhältnissen werden bei der Beitragsberechnung auf Antrag Ehepaaren gleichgestellt. Voraussetzung: Partner nutzen gemeinsam die gleiche Wohnung und ein gemeinsames Konto.
Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zählen zu den Erwachsenen. Ggf. kommt jedoch eine Ermäßigung für Schüler, Auszubildende oder Studenten in Betracht.
Schüler (≥ 18 Jahre) / Auszubildende (≥ 18 Jahre) / Studenten (≥ 18 Jahre) / Rentner / Behinderte / ALG II-Empfänger erhalten auf Antrag und bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung eine Beitragsermäßigung von 20 € jährlich. Die Zugehörigkeit zu diesen Personengruppen ist jährlich bis zum 30. November an den Vorstand nachzuweisen. Der Eingang wird bestätigt.